Gießen, am 18. Hovember 1876.

Betreffend: Die Führung der Handelsregister.

Da 8 Sroßhetzogliche Kteisant Gießen die Großherzoglichen Aue des Kreises.

Die Vorschriften unseres Amtsblattes Nr. 18 vom 18. September v. J. werden noch immer nicht pünktlich befolgt. Nach Ablauf jeden Quartals sind wir deßhalb veranlaßt, die meisten von Ibnen auf Ersuchen der Gerichte an die Einsendung der vorgeschiebenen Auszüge zu erinnern. Wir machen Sie deßhalb wiederholt auf die erwähnten Vorschriften unter dem Bemerken aufmerksam, daß wir für die Folge gegen die Säumigen mit angemessener Disei⸗ plinarstrafe vorgehen werden.

Röder

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