Gießen, am 30. März 1875.
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Betreffend: Die Versicherung der Gebäude in der Brandversicherungsanstalt nach der Reichswährung.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Maoltegend theilen wir Ihnen ein Exemplar des Ausschreibens der Großherzoglichen Brandver— sicherungs-Commission vom 16. Februar l. J. an die Großherzoglichen Steuercommissariate mit Anlagen zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit.
v. Röder.


