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Gießen, am 29. September 1875.
Betreffend: Den Geschäftsgang bei dem Provinzial- und Kreisausschuß.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Zürgermeistereien.
Zufolge Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 20. l. M. haben die Groß⸗ herzoglichen Bürgermeistereien im schriftlichen Verkehr mit den Provinzial und Kreisausschüssen sich diesen gegenüber der Berichtsform zu bedienen, wonach Sie sich bemessen wollen.
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