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Gießen, am 28. Juni 1875.

Betreffend: Einziehung von Silbermünzen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an

die Gemeindeeinnehmer, Kreiskasse-, Kirchen- und Stiftungsrechner.

Nachdem das Reichskanzleramt beschlossen hat, daß zur Deckung des Bedarfs an Praͤge silber nunmehr mit der Einziehung der Zwei-Thaler⸗, beziehungsweise drei und ein halb Guldenstücke vorgegangen werde, weisen wir Sie in Gemäßheit Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des In⸗ nern an, die in Ihren Kassen etwa befindlichen und die weiter eingehenden Münzen der gedachten Art nicht mehr auszugeben, sondern an die nächste Großherzogliche Einlösungskasse gegen Ersatz abzuliefern.

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