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Gießen, am 24. April 1875.

Betreffend Ermittelungen bezüglich der sich im Großherzogthum aufhaltenden Französischen Unterthanen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreiles. 39 f N

Das nachstehende Ausschreiben Großherzoglichen Gesammt-Ministeriums vom 16. d. M. theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit. a

v. Röder.

Zu Nr. G. M. 1768. Darmstadt, am 16. April 1875.

Betreffend: Wie oben. Das

Großherzogliche Gesammt-Ministerium

die Großherzoglichen Kreisämter.

Das Französische Generalkonsulat in Frankfurt a. M. hat sich mit der Bitte anher gewandt, es möge ihm in ähnlicher Weise, wie dies Seitens des Königlich Preußischen Polizei-Präsidiums in Frank furt a. M. bezüglich der dort sich aufhaltenden Franzosen geschehe, von der jeweiligen Niederlassung Französischer Staatsangehörigen im Großherzogthum Nachricht gegeben werden. Diesem Wunsche dürfte am leichtesten entsprochen werden können, wenn die Ortspolizeibehöͤrden angewiesen würden, so oft ein Französischer Staatsangehöriger seinen Zuzug bei denselben anmeldet, ein Duplicat der fraglichen An meldung k. h. an unsere Ministerial⸗Kanzlei einzusenden, welche die weitere Mittheilung an das Fran⸗ zösische Generalconsulat übernehmen würde.

Wir beauftragen Sie daher, die Großherzoglichen Polizeibehörden bezw. Bürgermeistereien Ihres Kreises mit, dem Obigen entsprechender Weisung zu versehen.

Hofmann. 4

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