Gießen, am 12. August 1875.
Betreffend: Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden, hier Vorspannfuhren.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nach Beendigung der vorjährigen Herbstübungen wurde die Frage angeregt, ob es nicht thunlich sei, die zur Fortschaffung von Bivouaks⸗Bedürfnissen requirirten Fuhrwerke stärker, als dies bisher geschehen, wo auf den zweispännigen Pferdewagen 15 Centner gerechnet wurden, zu beladen, um hierdurch die Zahl der zu requirirenden Wagen und damit zugleich die durch diesen Trausport erwachsenden Kosten zu vermindern. Wir fordern Sie hiernach auf zu berichten, wie hoch diese Belastung Ihren Erfahrungen nach gesteigert werden könnte, ohne daß eine Verzögerung in der Beförderung zu befürchten wäre. Wir bemerken hierbei, daß die Fortschaffung der hier in Frage stehenden Bivouaks⸗Bedürfnisse meist nur auf kurze Strecken verlangt wird und daß der Regel nach die Beförderung zum weitaus größten Theile auf gut fahrbaren Wegen zu geschehen hat.
Ihrem Berichte sehen wir innerhalb acht Tagen entgegen.
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J. V. d. K.
Dr. Hoffmann,
——
Regierungsrath.


