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Gießen, am 12. Januar 1875.
Betreffend: Die Gebühren der Bürgermeister für administrative Verrichtungen innerhalb der Ortsgemarkung.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen „ die Großherzoglichen Sürg iceiserkien des Kreises.
Wir theilen Ihnen ein Exemplar der in obigem Betreffe von Großherzoglichem Ministerium des Innern erlassenen Bekanntmachung zur Bemessung mit.
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