Ausgabe 
12.1.1875
 
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2.

Gießen, am 12. Januar 1875.

Betreffend: Die Gebühren der Bürgermeister für administrative Verrichtungen innerhalb der Ortsgemarkung.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen die Großherzoglichen Sürg iceiserkien des Kreises.

Wir theilen Ihnen ein Exemplar der in obigem Betreffe von Großherzoglichem Ministerium des Innern erlassenen Bekanntmachung zur Bemessung mit.

v. R öder