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Gießen, am 22. Becember 1871. 7
Betressend: Die Kosten des Kreis- und Departements-Ersatz⸗Geschäfts.. N Das f 1 Großherzogliche Kreisamt Gießen
. an f die Großherzoglichen Bürgermeistereien. . J.. Großherzoglichem Ministerium des Innern ist bestimmt worden, daß die den Großherzog⸗ 1 lichen Bürgermeistern zukommenden Diäten für Theilnahme an den Sitzungen der Großherzoglichen Kreis⸗ E und Departements⸗Ersatz⸗Commissionen in dritter Klasse unter Art. 157 zu verrechnen sind. 1 Sie wollen sich hiernach bemessen. 5 v. R ö der . 1 4
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