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Giessen, am 21. Januar 1871.
Betressend: Die Ausführung des Gesetzes wegen der Krlegsleistungen und deren Vergütung.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
5 Anschlusse theilen wir Ihnen ein Exemplar des von Großherzoglichem Ministerium des Innern erlassenen Ausschreibens vom 28. v. M. zur Keuntnißnahme und Beachtung unter dem Bemerken mit, daß die von Ihnen aufzustellenden Liquidationen monatlich an uns einzusenden sind
J. V. d. K.: Kekulé, Kreisassessor.


