18. Giessen am 18. Movember 1871.
Betreffend: Die Auszahlung von Meilengeldern, resp. Marschverpflegungs geldern an einbeorderte Reeruten, Reservisten de.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Mit Bezug auf unser Amtsblatt Nr. 22 vom 2. September 1868 theilen wir Ihnen anbei zwei Exemplare einer von Großherzoglichem Katasteramt aufgestellten Uebersicht der Entfernungen sämmtlicher Orte des Kreises von dem Garnisonsorte Mainz zur Kenntnißnahme unter dem Auftrage mit, das eine derselben dem Gemeindeeinnehmer zuzustellen.
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