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Gießen, am 10. März 1871.
Betressend: Die Einführung einer allgemeinen Einkommen⸗ steuer, hier insbesondere die Diäten der Mit⸗
glieder der örtlichen Einschätzungscommisstonen. Das
Großherzogliche Kreisamt Gießen
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Rreises.
. Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 10. Mai 1870 sind die Groß⸗ herzoglichen Kreisämter ermächtigt worden, denjenigen Mitgliedern der örtlichen Einschätzungs⸗ commissionen, welche es verlangen sollten, Diäten im Betrag von 1 fl. 30 kr. aus der betreffenden Durch ein weiteres höchstes Ausschreiben vom 28. v. M. ist nun
Gemeindekasse auszahlen zu lassen. bestimmt worden, daß solche Diäten in der zweiten Klas
se der Gemeinde Ausgaben(Rubrik 106) zu verrechnen sind. Sie wollen sich eintretenden Falls hiernach bemessen un
d dem Gemeinde-Einnehmer
Kenntniß von dieser Anordnung geben.
v. Starck.


