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Gießen, am 30. Juli 1869.
Getreffend: Die Liquidation der Vergütung für verabreichte Fourage an Truppen auf dem Marsche.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Areises.
In Auftrag Großherzoglichen Ministeriums des Innern' weisen wir Sie an, die etwa noch rück ständigen Liquidationen für an Königlich Preußische Truppen gelieferte Marschfourage unverzüglich, und 1 7 N N* 7 60 2 4 1 2, 1 f ele 1 bezüglich der künftig entstehenden Ansprüche auf Vergütung für' an Königlich Preußische Truppen gelieferte
Marschfourage die betreffende Liquidation jedesmal spätestens binnen drei Monaten nach erfolgter Liefe rung einzureichen
Dr. Goldmann.
A.


