Ausgabe 
3.12.1869
 
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16.

Gießen, am 3. December 1869.

Betreffend: Die Gewerbe-Ordnung für den Norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

5 4 4 9 2.. 1 7 4 f 2. Beifolgeud theilen wir Ihnen in zwei Exemplaren die von Großherzoglichem Ministerium des

Innern erlasseneAnweisung zur Ausführung der Gewerbe-Ordnung für den norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869 in den zum Bunde gehörenden Theilen des Großherzogthums Hessen zu Ihrem Be messen mit. f

Vd Kekulé, Kreis⸗Assessor.

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