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Zu Nr. R. G. 3465. Giessen, am 19. Zuli 1867.
Betreffend: Die Wahlen für den Reichstag des Norddeutschen Bundes in den nördlich des Mains gelegenen Gebietstheilen des Großherzogthums.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
8 Reichstag des Norddeutschen Bundes wird in der Kürze zusammenberufen werden und es ist daher erforderlich, mit den Vorbereitungen zu den Wahlen sofort zu beginnen.
In Folge Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 16. d. M. zu Nr. M. d. J. 7816 übersenden wir Ihnen nunmehr die anliegenden Wahlformularien unter Verweisung auf den Art. 20 der Verfassung des Norddeutschen Bundes, die Verordnungen vom 18. Decbr. v. J. und 3. Jan. J. J., sowie die Bekanntmachungen von demselben Tage unter dem Auftrage, mit der Aufstellung der Wahllisten nach Anleitung des F. 5 der Bekanntmachung vom 18. Decbr. v. J., beziehungsweise der Bekanntmachung vom 3. Jan. l. J. sofort zu beginnen und diese Arbeit so rasch wie möglich zu vollenden. Die Auslegung der Wahllisten nach F. 6 der ersterwähnten Bekanntmachung hat u nfehlbar am 22. Juli I. J. stattzufinden. An dem nämlichen Tage ist die in F. 6 vorgeschriebene, unter lt. C. der Anlagen zum Wahlprotokoll vorgezeichnete Bekanntmachung zu erlassen und im Falle der Erhebung von Reclama— tionen gegen die Wahlliste das im F. 6 weiter vorgeschriebene Verfahren einzuhalten. Die Wahlliste von der vorigen Wahl theilen wir Ihnen unter der Auflage demnächstiger Rücksendung zur Benutzung bei Aufstellung der neuen Listen hierbei mit.
Ueber die stattgehabte Auslegung und die erfolgte Bekanntmachung erwarten wir alsbaldigen Bericht und werden Ihnen sodann die weiter erforderlichen Verfügungen, namentlich wegen des Schlusses der Wahlliste und wegen der Vornahme der Abgeordnetenwahl selbst zugehen.
In Verhinderung des Kreisraths: J e e Regierungs-Rath.


