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Zu Ur. R. G. 3855. Gießsen, am 10. August 1867.
Betrefsend: Die Wahlen für den Reichstag des Norddeutschen Bundes in den nördlich des Mains gelegenen Gebietstheilen des Großherzogthums.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Vürgermeistereien.
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Mit Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 19. v. M.— Nr. 6 des Amtsblatts— benach- richtigen wir Sie, daß nach Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 8. l. M. zu Nr. M. d. J. 8909 der Vorschrift in§. 6 der Bekanntmachung vom 18 December v. J.— Nr. 56 des Regierungsblatts— entsprechend, die Wahllisten am 12. August d. J. zu schließen sind, und der Schlußsatz der Anlage B. zu den Wahlformularien entsprechend auszufüllen ist.
Ueber den Vollzug dieser Verfügung sehen wir Ihrer berichtlichen Anzeige binnen 3 Tagen entgegen.
In Verhinderung des Kreisraths:
Met sech, Regierungs-Rath.


