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Zu Ur. K. G. 2845. Gießen, am 8. Juni 1867.
Betrefsend: Die Ausstellung von Viehgesundheitsscheinen und von Viehmarktscheinen. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherꝛoglichen Bürgermeistereien
Gioßherzogliches Ministerium des Innern hat durch Entschließung vom 29. Mai l. J. zu Nr M d. J 6210 bestimmt, daß den bisher üblichen Viehgesundheitsscheinen ein Zusatz nach nachstehendem Formular beigefügt wird. Sie wollen sich hiernach achten. In Verhinderung des Kreisraths: übe, Kreis-Ass ssor.
Vlehgesundhenkssch
gültig für Toge. Gemeinde Signalement Der Großherzogliche des neben bemerkten Thieres: der Gemeinde Gattung: bezeugt hiermit dem 5
Geschlecht: aus Farbe: welcher von hier das neben signalisirte Stück Hörner: f nach Mähnen: verbringen will, daß an dem hiesigen Orte keine an— Schweif: steckende Krankheit unter der Thiergattung herrscht, Besondere Abzeichen: welcher das fragliche Stück angehört und seit minde—
stens sechs Wochen eine solche nicht vorgekommen, so— Unterschrift des Inhabers: dann daß letzteres, nach genommener pflichtmäßiger Verlässigung gesund ist.
Das Thier geht am
um Uhr an seinen Bestimmungsort ab. „ den ten 18
Anmerkung. Dieser Schein muß am Bestimmungsorte an die Ortspolizeibehörde abgeliefert, im Falle der Zurückbringung des Thiers aber an die ausstellende Behörde zurückgegeben werden.


