Ausgabe 
8.6.1867
 
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Zu Ur. K. G. 2845. Gießen, am 8. Juni 1867.

Betrefsend: Die Ausstellung von Viehgesundheitsscheinen und von Viehmarktscheinen. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherꝛoglichen Bürgermeistereien

Gioßherzogliches Ministerium des Innern hat durch Entschließung vom 29. Mai l. J. zu Nr M d. J 6210 bestimmt, daß den bisher üblichen Viehgesundheitsscheinen ein Zusatz nach nachstehendem Formular beigefügt wird. Sie wollen sich hiernach achten. In Verhinderung des Kreisraths: übe, Kreis-Ass ssor.

Vlehgesundhenkssch

gültig für Toge. Gemeinde Signalement Der Großherzogliche des neben bemerkten Thieres: der Gemeinde Gattung: bezeugt hiermit dem 5

Geschlecht: aus Farbe: welcher von hier das neben signalisirte Stück Hörner: f nach Mähnen: verbringen will, daß an dem hiesigen Orte keine an Schweif: steckende Krankheit unter der Thiergattung herrscht, Besondere Abzeichen: welcher das fragliche Stück angehört und seit minde

stens sechs Wochen eine solche nicht vorgekommen, so Unterschrift des Inhabers: dann daß letzteres, nach genommener pflichtmäßiger Verlässigung gesund ist.

Das Thier geht am

um Uhr an seinen Bestimmungsort ab. den ten 18

Anmerkung. Dieser Schein muß am Bestimmungsorte an die Ortspolizeibehörde abgeliefert, im Falle der Zurückbringung des Thiers aber an die ausstellende Behörde zurückgegeben werden.