Ausgabe 
11.4.1863
 
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3.

Zu Ur. K. G. 2006. Gießen, am 11. April 1863.

Betreffend: Die Untersuchung der Feuerungsanstalten in Gebäuden, hier die Erhöhung der Gebühren der bei den Feuervisitationen zu⸗

zuziehenden Techniker. Das

Großherzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Die im Abdruck nachstehende Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern theilen wir Ihnen zur Nachricht und Bemessung mit.

ich ber.

3.

Zu Nr. M. d. J. 3934. Darmstadt am 31. März 1863. Betreffend: Wie oben.

Das Großherzogliche ferm des Inner n

an die Großherzoglichen Kreisämter.

Wir haben uns veranlaßt gefunden, die in dem Ausschreiben vom 24. März 1843 zu Nr. D. 5001 unter 3. b. festgesetzten Taggelder der Feuervisitatoren auf zwei Gulden für den ganzen und auf einen Gulden für den halben Tag zu erhöhen, wonach Sie das Weitere verfügen wollen.

Dal wi g k. Lotheißen.