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Zu Ur. K. G. 3497. Gießen, am 31. Mai 1862.
Betreffend: Herstellung einer mit den Ueberschriften der Berichte überein— stimmenden Ausdrucksweise in den Conterten.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
An
die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Nasependes Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern theilen wir Ihnen zur Nach— richt und Nachachtung mit.
In Verhinderung des Kreisraths: e ee Kreis ⸗Assessor.
Zu Nr. M. d. J. 3932 u. 4014. Darmstadt, am 16. Mai 1862.
Betreffend: Wie oben.
Das Großherzogliche ,
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die Großherzoglichen Provinzial-Direetionen und Kreisämter.
Es ist öfter wahrgenommen worden, daß die Ausdrucksweise in den Berichten der Behörden nicht übereinstimmt mit dem Wortlaute der Ueberschriften, welche die betreffenden A edogen führen, indem z. B. in Berichten, für welche die Ueberschrift„unterthäniger Bericht“ vorgeschrieben ist, die Ausdrücke „unterthänigst“ oder„submissest“ ꝛc. und in Berichten, für welche die Ueberschrift„gehorsamster Bericht“
vorgeschrieben ist, die Ausdrücke„unterthänigst“ oder„untertbänig“ ꝛc. vorkommen.
Wir machen hierauf mit dem Bemerken aufmerksam, daß zur Herstellung der erforderlichen Ueberein— stimmung in dem Contexte der Berichte, insoweit Behörden und Beamte sich eines Wortes der Courtoisie in dem angedeuteten Sinne bedienen wollen, nur die den Ueberschriften der Berichte entsprechenden Aus— drücke zu gebrauchen sind.
Sie werden hiernach auch die Ihnen untergeordneten Behörden und Beamten instruiren.
„ e e ee e. Zimmermann.


