Ausgabe 
28.7.1862
 
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Zu Ur. K. G. 4391. Gießen, am 28. Zuli 1862.

Betreffend: Statistische Zusammenstellungen über den Bestand, die Erträge und Betriebskosten der Waldungen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Jur Vervollständigung der statistischen Zusammenstellungen über den Bestand, die Erträge und die Betriebskosten der Waldungen des Großherzogthums bedarf die Großherzogliche Centralstelle für die Landes⸗Statistik des jährlichen Nachweises:

1) des Ertrags der Holzernte, 2) des Ertrags der Forstnebennutzungen, 3) der Betriebskosten der Waldwirthschaft und 4) der Ausgaben für den Forstschutz der Gemeindewaldungen.

Sie wollen daher jährlich, nach dem Schluß der Gemeinderechnungen und auf Grund der Rechnungen, die erforderlichen Notizen in die Ihnen jedesmal mitgetheilt werdenden Formularien eintragen, welche Ihnen zugleich den näheren Anhalt für die Einträge geben werden, und die ausgefüllten Formularien sodann bis spätestens zum 1. September des Jahres, in welchem der Rechnungsschluß erfolgt, zum Zweck der Prüfung und Weiterbeförderung an die Großherzogliche Centralstelle für die Landes-Statistik, an die Großher zoglichen Oberförstereien einsenden.

Für das Jahr 1861 ist das erforderliche Formular hier beigeschlossen und wollen Sie die Einträge auf Grund der Rechnung von 1861 alsbald vollziehen.

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