Ausgabe 
28.1.1861
 
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12.

u Nr. R. G. 8488. Gießen, am 28. December 1860.

Betressend: Die Verrechnung der Kosten für die Taubstummen-Anstalten zu Friedberg und Bensheim. Das

Großherzogliche Kreisamt

an

Gießen

die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Sie werden angewiesen, dafür zu sorgen, daß die von der Heimathsgemeinde oder den Eltern von taubstummen Kindern zu deren Unterrichts- und Verpflegungskosten während des Aufenthalts in einer der rubrieirten Anstalten zu leistenden Beiträge inskünftige vom 1. Januar 1861 an an dieGroßherzog liche Kasse für die Taubstummen-Anstalten zu Darmstadt portofrei eingesendet werden.

Küchler.