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u Nr. R. G. 8488. Gießen, am 28. December 1860.
Betressend: Die Verrechnung der Kosten für die Taubstummen-Anstalten zu Friedberg und Bensheim. Das
Großherzogliche Kreisamt
an
Gießen
die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Sie werden angewiesen, dafür zu sorgen, daß die von der Heimathsgemeinde oder den Eltern von taubstummen Kindern zu deren Unterrichts- und Verpflegungskosten während des Aufenthalts in einer der rubrieirten Anstalten zu leistenden Beiträge inskünftige vom 1. Januar 1861 an an die„Großherzog— liche Kasse für die Taubstummen-Anstalten“ zu Darmstadt portofrei eingesendet werden.
Küchler.


