Ausgabe 
28.3.1855
 
Einzelbild herunterladen

11.

Zu Nr. K. G. 3201.. Gießen am 28. März 1855.

Betreffend: Den Termin für den Abschluß und die Ein⸗ sendung der Gemeinderechnungen für 1854.

Das Großherzogliche

U'Mn Gier

An

die Großherzoglichen Bürgermeistereien und Gemeinde-Einnehmer des Kreises.

Ich setze Sie in Kenntniß, daß durch Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 24. März 1855, zu Nr. D. 4686 in Bezug auf die Gemeinderechnungen pro 1854 der Termin zum Abschluß der Bücher allgemein auf den 30. April, zur Ablieferung der Rechnungen an die Großherzog lichen Bürgermeister auf den 31. Mai und zur Einsendung der Rechnungen an die Großherzogliche Ober rechnungskammer⸗Justifikatur II. Abtheilung auf den 30. Juni d. J. bestimmt worden ist.

Ich weise Sie an, diese Termine streng einzuhalten und bemerke, daß die Nichteinhaltung dieser Fristen und beziehungsweise eine Unterlassung der desfalls zu machenden Anzeigen Disciplinarstrafe und sonstige etwa erforderliche Zwangsmaßregeln zur Folge haben würde.

ee