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23.
Zu Nr. K. G. 6895. Gießen am 24. Juli 1855.
Betreffend: Die Aufnahme der Taubstummen in der Taubstummen⸗ Anstalt zu Friedberg.
Das Großherzogliche
Kreis-A mt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nach einem Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 16. Juli d. J. zu Nr. M. d. J. 9537 hat diese höchste Staatsbehörde auf Antrag der Großherzoglichen Oberstudien-Direction genehmigt, daß die Aufnahme der Zöglinge in die Großherzogliche Taubstummen-Anstalt zu Friedberg künftig nur zweimal im Jahr, nämlich im Frühjahr in der Woche vom Sonntag Trinitatis bis ersten Sonntag nach Trinitatis und im Herbste in der letzten Hälfte des Monats October, stattfinden solle.
Sie wollen dieses zur Kenntniß Ihrer Gemeinde-Angehörigen bringen.
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