Zu Nr. O. C. 6986. Darmstadt, am 20. Juli 1855.
Betreffend: Sicherung der Kirchen-, Pfarr- und Schulbesoldungs⸗ Kapitalien.
Das
Großherzogliche Oberconsistorium
die Großherzoglichen Kreisämter.
Die Angelegenheit, welche Gegenstand unseres Ausschreibens vom 25. Jult v. J. zur Nr. O. C. 7302. war, ist immittelst geordnet worden, und es kann die Convertirung der in⸗ ländischen Staatsobligationen auf Inhaber in solche auf Namen nunmehr vor sich gehen.
Zu dem Ende ersuchen wir Sie, die evangelischen Kirchenvorstände anzuweisen, die in ihrer Verwahrung befindlichen Obligationen auf Inhaber, welche die von ihnen verwaltet wer- denden Kirchen- und milden Stiftungsfonds laut der, in Folge jenes Ausschreibens an uns erstatteten Anzeigen besitzen, oder seitdem erworben haben, nebst den dazu gehörigen Zinsen— Coupons sofort wohlverpackt, unter Angabe des Werthes der Obligationen, frankirt und gegen Postschein unmittelbar an die Großherzogliche Staatsschulden-Tilgungskasse-Direetion dahier einzusenden und hierbei genau die Fonds anzugeben, welchen die zu convertirenden Obligationen gehören, ob dem Kirchenfond, der Pfarrei, der Schule, oder einem sonstigen unter unserer Aufsicht und Verwaltung stehenden milden Stiftungsfond.
Um die Bedeutung der Kirchenvorstände Ihnen zu erleichtern und zur Beschleunigung der Sache fügen wir auch diesmal die nach der Zahl der Kirchenvorstände Ihrer Verwaltungs— bezirke erforderlichen Abdrücke gegenwärtigen Ausschreibens bei und ersuchen Sie, mit diesen Abdrücken auch diejenigen evangelischen Kirchenvorstände zu versehen, welche angezeigt haben, daß die von ihnen verwalteten Fonds keine Staats-Obligationen auf Inhaber besitzen, da sich die angeordnete Convertirung auch auf künftig erworben werdende Obligationen dieser Art erstreckt.
Die für die zu convertirenden Obligationen von Großh. Staatsschulden-Tilgungskasse— Direction ausgestellt werdenden neuen Schuldscheine auf Namen werden den Kirchenvorständen von genannter Behörde ebenfalls unmittelbar zugehen, gleichwie denn Letztere auch wegen halbjähriger Auszahlung der Zinsen an die Kirchenrechner das Nöthige verfügen wird.
In Verhinderung des Präsidenten
Neidhardt.
vdt. Krach.
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