Ausgabe 
17.9.1855
 
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27.

Zu Nr. K. G. 8418. Gießen am 17. September 1855.

Betreffend: Die Bedingungen für die Holzversteigerungen in den Großherzoglichen Domanialwaldungen bezuglich der Creditzeit und der Creditsumme.

Das Großherzogliche

Kreis⸗Amt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Zußfolge Ausschreiben des Ministeriums des Innern vom 6. September l. J. zu Nr. M. d. J. 11734 setze ich Sie davon in Kenntniß, daß an den Bestimmungen des Ausschreibens der Großherzoglichen Ober⸗ forst⸗ und Domänen-⸗Direction vom 12. August 1851 zu Nr. 13475 Amtsblatt Nr. VII. die beiden Modi⸗ ficationen eintreten sollen, daß 1) der in dem 8. 1 als Creditmaximum festgesetzte Betrag von 20 fl. auf 25 fl. erhöht, somit dem in dem§. 30 angenommenen Betrage gleichgestellt wird; N

2) daß für die im vierten Quartal creditirten Beträge, für welche der Zahlungstermin nach§. 4 des erwähnten Ausschreibens bisher auf den letzten März des folgenden Jahres festgesetzt war, der Zahlungstermin bis auf den 30. Juni(also 3 Monate) fortgerückt wird, im Uebrigen aber die Bestimmung dieses§. als Regel bestehen bleibt.

e e e.

Anmerkung. Die Nummer 24 des Amtsblattes existirt nicht.

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