Ausgabe 
15.1.1855
 
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3.

Zu Nr. K. G. 422. Gießen am 15. Januar 1855.

Betreffend: Das Verhalten der Civilbehörden in Bezug auf beurlaubte Soldaten.

Das Großherzogliche

Kreis Amt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

55 75 8 5 10 5 2 In Gemäßheit Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 5. Januar 1855 zu Nr. D. 247 theile ich Ihnen anliegend 1 Exemplar eines Nachtrags zu der Verordnung vom 30. Mai 1838 zu Ihrer genauen Nachachtung und Bemessung mit.

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