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Zu Nr. K. G. 422. Gießen am 15. Januar 1855.
Betreffend: Das Verhalten der Civilbehörden in Bezug auf beurlaubte Soldaten.
Das Großherzogliche
Kreis Amt Gießen
an
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die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
55„ 75 8 5 10 5— 2 In Gemäßheit Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 5. Januar 1855 zu Nr. D. 247 theile ich Ihnen anliegend 1 Exemplar eines Nachtrags zu der Verordnung vom 30. Mai 1838 zu Ihrer genauen Nachachtung und Bemessung mit.
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