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16.
Zu Nr. K. G. 3334. Gießen am 11. April 1855.
Betreffend: Die Ueberfüllung des Landeshospitals Hofheim.
Das Großherzogliche
eis Am! ßen
an
die Großherzoglichen Kreisärzte und Bürgermeistereien des Kreises.
Empfehlung mit, sich nach demselben und den darin erwähnten Vorschriften(Regulativ vom 15. November 1823, Regierungsblatt S. 405 und vom 21. August 1828, Regierungsblatt S. 397, auch zusammengestellt in Küchlers Handbuch S. 445 folg.) genau zu bemessen.
Die Herren Kreisärzte empfangen zugleich die erforderliche Anzahl Abdrücke dieses Ausschreibens, um solche den Kreiswundärzten und practischen Aerzten ihres Bezirks zur Nachachtung zuzustellen
Küch ler.
Zu Nr. M. d. J. 4793. Darmstadt am 27. März 1855.
5 Betreffend: Wie oben
Das Großherzogliche inn st er tüm d ee s Inn er n
an
die Großherzoglichen Kreisämter.
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Die Räumlichkeiten des Landeshospitals und die Mittel, welche demselben zu Gebote stehen, sind nicht
7 ausreichend, die Ansprüche aller derer zu befriedigen, welche um Aufnahme darin nachsuchen.
l In neuerer Zeit häufen sich diese Aufnahme-Gesuche in unverhältnißmäßiger Weise und wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß von den Local⸗Behörden die Bestimmung des Hospitals in unrichtiger Weise aufgefaßt und solches oft nur als eine Anstalt betrachtet wird, die dazu bestimmt ist, den Gemeinden die ihnen obliegende Pflicht der Erhaltung ihrer Armen abzunehmen.
Eine solche irrige Auffassung ist natürlich geeignet, manchmal durch ungeeignete Aufnahme die Auf- nahme in Fällen unmöglich zu machen, wo solche der Bestimmung des Hospitals gemäß stattfinden sollte.
* Wir sehen uns daher veranlaßt, Ihnen nicht nur selbst bei Ihren Anträgen wegen Aufnahme in das
Landeshospital die genaue Befolgung der bestehenden Vorschriften anzuempfehlen, sondern Ihnen auch auf
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8 zutragen, den Großherzoglichen Kreisärzten, Kreiswundärzten und practischen Aerzten, so wie den Ortsvor⸗
1 g ständen neben einer geeigneten Belehrung eine sorgfältige Beobachtung der genannten Vorschriften aufzugeben. v. Dal wi g k.
1 Zimmermann.
Das nachstehende Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern theile ich Ihnen unter der
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