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Zu Nr. K. G. 1217. 1273. Gießen am 5. Februar 1855.
Stempelpapier zu Gesuchen um
Betreffend: Die Anwendung von Beilagen derselben.
Bauerlaubniß und zu den
Das Großherzogliche
Kreis ⸗A mt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
n Ministeriums des Innern vom 29. Januar 1855 ad Nr. M. d. J. r den Administrativ-Stempel vom 16. Februar 1825 6 eingereicht wird, zu diesem Stempel à 36 kr. en diese Bestimmungen auch in dem Falle i vorgebracht und
Nach Verfügung Großherzogliche 452, sind gemäß 8. 1 und 6 der Verordnung übe nicht nur im Falle ein schriftliches Gesuch um Bauerlaubni und zu jeder Beilage a 6 kr. zu verwenden, sondern es greif Platz, wenn das Gesuch unter Uebergabe der Baupläne mündlich bei der Bürgermeistere
von dieser die Baupläne mit Bericht vorgelegt werden, indem alsdann zu die
zu verwenden ist. Ich setze Sie hiervon zu Ihrer Nachachtung in Kenntniß. 8 Küch ler.
sem Bericht Stempel à 36 kr.
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