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Zu Nr. K. G. 4386. Gießen am 4. Mai 1855.
Betreffend: Verletzung der Amts- und Dienstehre.
1 Das Großherzogliche
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20.
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Veranlaßt durch Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 26. April 1855, zu Nr. M. d. J. 6203, bringe ich in Erinnerung, daß nach Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 16. März 1843, zu Nr. D. 3917, bei Verletzungen der Amtsehre untergeordneter Beamten von diesen zuerst Anzeige bei mir zu machen ist, und werde ich dann weiter bestimmen, ob ich selbst die N Anzeige an die Gerichte gelangen zu lassen für geeignet erachte oder nicht. Sie werden sich hiernach bemessen und die übrigen untergeordneten Diener bedeuten.
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