Ausgabe 
3.1.1855
 
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Zu Nr. K. G. 11,004. Gießen am 3. Januar 1855.

Betreffend: Die Austheilung des Großherzoglichen Regierungsblattes an die Geistlichen und Gemeinden des Großherzogthums.

Das Großherzogliche

reis A m Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Nach Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 21. December 1854 zu Nr. D. 15,686 soll zwar wie bisher der Abonnementspreis von 3 fl. für die den Gemeinden bestimmten Regierungsblätter von der Staatskasse entrichtet werden, die Couvertgebühr von 24 kr. jedoch nebst 1 kr. weiteren Postauf schlags, zusammen also 25 kr., sollen in Zukunft von der Buchhandlung von G. Jonghaus in Darmstadt postwornahmsweise von den betreffenden Gemeinden erhoben werden.

Ich setze Sie hiervon zur Nachachtung und Vollziehung der erforderlichen Decretur in Kenntniß.

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