Zu Nr. K. A. G. 8063. Gießen am 22. October 1853.
Betreffend: Die Anschaffung und Unterhaltung der Zuchtstiere in den Gemeinden.
Das Großherzoglich Hessische
Kreis⸗ Amt Gießen
an
f sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.
Nachstehendes Ministerial-Ausschreiben vom 20. September l. J. theile ich Ihnen zur Kenntniß— nahme und Nachachtung mit. Zugleich mache ich Sie auf Satz 5, Lit. k, des erwähnten Ausschreibens, wonach Sie inskünftige die über Unterhaltung der Bullen abgeschlossene Verträge vor Ertheilung der Ratification hierher einzu— schicken haben, noch besonders aufmerksam.
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54.
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Zu Nr. D. 10,943. Darmstadt, am 20. September 1853.
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Betreffend: wie oben.
Das Großherzoglich Hessische Nini ster iu m dees Inne ren
an
sämmtliche Großherzogliche Kreisämter.
Nach den bisher gemachten Erfahrungen hat die durch unser Ausschreiben vom 8. Juni 1848, zu Nr. D. 9,028,(Nr. 13 des Amtsblatts) getroffene Anordnung, wodurch die Regierungsbehörden der durch frühere Verfügungen ihnen auferlegten näheren Controlirung der Dienstthätigkeit der Ortsvorstände in Bezug auf Anschaffung und Unterhaltung des Gemeinde-Fasselviehes überhoben worden sind, wohl— thätigen Erfolge nicht gehabt. Es ist vielmehr dieser wichtige Zweig der gemeinheitlichen Verwaltung in vielen Orten auf eine die Interessen der Viehzucht gefährdende Weise behandelt worden, so daß es als nöthig erscheint, eine strengere Aufsicht von Seiten der oberen Verwaltungsbehörden wieder eintreten zu lassen. 1 Wir haben zu dem Ende die früher bestandenen Anordnungen einer Revision unterworfen, auf deren * Grund wir uns veranlaßt finden, Folgendes zu verfügen:
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