Ausgabe 
3.3.1853
 
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9.

Zu Nr. K. A. G. Gießen am 8. März 1853.

Betreffend: Die Holzversteigerungen in den Gemeindewaldungen, insbesondere die Ausffellung der Verabfolgungsscheine.

Das Großherzoglich Hessische

Kreis⸗ Amt Gießen

an

sämmtliche Großh. Bürgermeister dieses Kreises.

Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß der ß. 16 der Instruction vom 29. März 1837, betreffend Behandlung der Einnahmen aus den Erträgen der Gemeinde-Waldungen und der sich darauf beziehenden Ausgaben nicht genau befolgt wurde, daß namentlich die nach Formular 11 der erwähnten Instruction vorgeschriebenen Holzabgabescheine zum Theil gar nicht in Anwendung gebracht worden sind.

Ich finde mich deßhalb veranlaßt, Sie zu genauer Befolgung des gedachten§. 16 der erwähnetn Instruction und namentlich zum Gebrauch der gedruckten vorgeschriebenen Formularien nachdrücklichst anzuweisen.

Küchler.