2) Zu
Spalte 2. In Uebereinstimmung mit den beizufügenden Fuhr- beziehungsweise Ablieferungs— scheinen ist der Tag der Fuhre genau einzutragen.
3) Zu Spalte 3. u. 4. Alle durch eine Fuhre Transportirte müssen mit vollständigem Namen und
Wohnorte eingetragen werden.
4) Zu Spalte 5. Hierunter ist aufzuklären, aus welchen Ursachen die Transporte stattgefunden
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haben, z. B.
Abführung ins Correctionshaus zur Strafverbüßung; Ablieferung an das Gericht zur Unter⸗ suchung wegen Diebstahls, Landstreicherei u. s. w. u. s. w.
Zu Spalte 6. Eine Fuhre darf in der Regel nur auf vorgängiges ärztliches Zeugniß über die Nothwendigkeit derselben gestellt werden. Deßhalb sind die erforderlichen Atteste im Original beizu— fügen und anzurufen z. B. ö
Marschunfähig laut ärztlichem Zeugniß, Ord.⸗Nr. 3 b.
Ausnahmen hiervon müssen bagründet und genügend erläutert werden z. B.
Kam mit Fuhre an aud in Ermangelung eines Arztes bei der anscheinend fortdauern⸗ den Marschunfähigkeit weiter gebracht.
Werden auf dem Transport Schüblinge marschunfähig, ohne daß dies durch vorgängige Untersuchung
eines Arztes nachgewiesen werden kann, so genügt zwar vorläufig die deßfallsige Bescheinigung des
betreffenden Polizei-Beamten. In dem nächsten Stations-Orte, worin ein Kreisarzt oder Wundarzt seßhaft ist, muß aber alsdann die är liche Visitation nachgeholt und über die fortbestehende Marsch—
unfähigkeit Zeugniß erwirkt werden. f
Bis zu 4 Personen einschließlich wird nur eine einspännige Fuhre vergütet. Sollte beson⸗ derer Umstände wegen eine zweispännige Fuhre erfordert werden, so ist solches in der Spalte„Be- merkungen“ zu begründen.
6) Zu Spalte 7. Eintrag des Ortes, von welchem die Fuhre abging. 8 7) Zu Spalte 8. Desgleichen an welchem dieselbe ablieferte. 8) Zu Spalte 9. Die Entfernungen sind genau nach Wegstunden anzugeben, erforderlichen Falls nach
vorgängiger Ermittelung durch Benehmen mit der Postbehörde. Theilstunden über /) Stunden werden als ganze Stunden berechnet, solche unter 7 Stunden kommen nicht in Ansatz.
9) Zu Spalte 10. Angabe der Accordpreise für eine Stunde Entfernung. 10) Ju Spalte 11. Desgleichen des sich nach der Columne 9 und 10 berechnenden ganzen Kosten⸗
betrages.
11) Zu Spalte 12. Etwaige besondere unter keine der übrigen Columnen sich eignenden Bemerkungen
sind hierunter aufzunehmen z. B. die Stellung einer zweispännigen Fuhre und dergleichen.
Küchler.


