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Zu Nr. K. A. G. 4297. Gießen am 2. Juni 1853.
Betreffend: Das geistliche, Stiftungs⸗ und Gemeinde⸗
5 Bauwesen. Das Großherzoglich Hessische
Kreis ⸗ Amt Gießen
an
die sämmtlichen Orts- und Kirchen-, so wie die betheiligten Stiftungs-Vorstände des Kreises Gießen.
e Ausschreiben, welches das Ministerium des Innern in obiger Beziehung erlassen hat, bringe ich nachstehend zu Ihrer Beachtung in Kenntniß.
Küsch ler. 26
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f Zu Nr. D. 6929. f Darmstadt, am 17. Mai 1853. — Betreffend: Wie oben.
1 Das Großherzoglich Hessische nes Inner n
sämmtliche Großherzogliche Kreisämter.
Es ist seither vielfach beobachtet worden, daß die Unterhaltung der den kirchlichen oder politischen Gemeinden angehörenden Gebäude zumal dann nicht in der gehörigen Weise statt findet, wenn die Kosten derselben, entweder überhaupt oder wegen der Unzulänglichkeit des zunächst verpflichteten Fonds, von den Gemeinden zu tragen sind. Insbesondere hat sich ergeben, daß die Unterhaltung der Pfarr- und Schul- häuser öfter vernachlässigt wird, indem die Bewohner, um den Gemeinden keinen Anstoß zu geben, sich der Beschwerde enthalten. Hiervon ist die Folge, daß die Aufbringung der Mittel bedeutend erschwert wird, da nicht nur der Aufwand, der sich sonst auf mehrere Jahre vertheilen würde, in einem Jahr zusammen kommt, sondern auch schlecht unterhaltene Gebäude in größerem Maße verfallen, als wohl und regelmäßig unterhaltene. Der den gegenwärtigen Beitragspflichtigen obliegende Aufwand wird in unbilliger Weise auf die zukünftigen Beitragspflichtigen gewälzt. Zur Unterstützung der Gemeinden wird dann häufig eine Beihülfe aus den Ueberschüssen des Einkommens der erledigten Pfarr⸗ und Schulstellen und deßhalb Ver⸗
14 längerung der Vacanzen in Anspruch genommen, während diese Mittel eigentlich anderen Fonds zugehören 5(wie geistliche Wittwenkasse, allgemeiner katholischer Kirchenfonds, Provinzial-Schulfonds) und verlängerte * Vacanzen dem Interesse des Dienstes in mehrfacher Beziehung widersprechen. Auf derartige Unterstützungen
abzielende Gesuche der Gemeinden haben sich in dem Grade gehäuft, daß es dringend nothwendig gewor— den ist, der Veranlassung derselben, welche in versäumter Unterhaltung zu liegen pflegt, mit Nachdruck zu


