14.
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Zu Nr. K. G. 1266. Gießen am 23. September 1852.
Betreffend: Regulativ über die Feuervisttatlonen und der dabei vor kommenden Contraventionen gegen die Feuerpolizei.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen
an
sämmtliche Großh. Bürgermeister, sowie die Feuer-Visitatoren dieses Kreises.
Das in obigem Betreff höchsten Orts erlassene Ausschreiben bringe ich in nachstehendem Abdrucke zu Ihrer Kenntniß, und erwarte, daß Sie sich die Erfüllung Ihrer Pflichten in dieser Beziehung ganz be— sonders angelegen sein lassen und mich nicht in die unangenehme Nothwendigkeit versetzen werden, Ver— nachlässigungen irgend einer Art ernstlich ahnden und zu außerordentlichen Visitationen schreiten zu müssen.
ed. K. Pietsch
19.
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Zu Nr. D. 11,348. Darmstadt am 3. September 1852. Betreffend: Wie oben.
Das Großherzoglich Hessische Miiserium des Innern
an
sämmtliche Großherzogliche Kreisräthe.
Cs ist zu unserer Keuntuiß gekommen, daß die zur Vornahme der Visitation der Feuerstätten nach den Ausschreiben vom l. Mal 1835 und 26. Juli 1837 bestellten Personen nicht immer mit der gehöri— gen Sorgfalt zu Werke gehen, namentlich die Nichtbefolgung der bestehenden Bauvorschriften nicht, wie es sich gebührt, zur Anzeige bringen, ja mitunter selbst vorschriftswidrige Bauten ausführen. Wir weisen Sie daher an, den Visilatoren die sorgfältige Erfüllung ihrer Pflichten einzuschärfen, sie, soweit nöthig, speciell zu instruiren und zu überwachen und ihnen insbesondere zu eröffnen, daß wir uns vorbehalten, außerordentliche Visitatslonen durch besonders dazu beauftragte Techniker anzuordnen und im Falle sich hierbei ergiebt, daß die ordentlichen Visitatoren ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, gegen sie mit Entschiedenheit vorzuschreiten.
Dab g. v. Lehmann.
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