Ausgabe 
11.9.1852
 
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11.

Zu Nr. K. G. 1129. Gießen am 11. September 1852.

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Betreffend: Die Darstellung von Gegenständen der religiõsen Verehrung auf öffentlichen Schaubühnen.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen

an

sämmtliche Gr. Lokalpolizeibeamten des Kreises.

Von herumziehenden Personen ist an einzelnen Orten die Leidensgeschichte Jesu zu öffentlichen, das religiöse Gefühl verletzenden Darstellungen in Wirthshäusern mißbraucht oder durch Aufführungen ähnlicher Art, zum Theil sogar unter Mitwirkung von Schulkindern, Aergerniß gegeben worden.

Ich empfehle Ihnen, ein wachsames Auge auf solchen Mißbrauch zu haben und insbesondere bei Ertheilung der Erlaubniß zu öffentlichen Darstellungen darauf zu achten, daß durch dieselben nicht Gegen⸗ stände religiöser Verehrung herabgewürdigt werden und Aergerniß gegeben werde.

Küchler.

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