Ausgabe 
6.11.1852
 
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21.

Zu Nr. K. G. 2781. Gießen am 6. November 1852.

Betreffend: Auswanderung nach Amerika insbesondere den Transport und die Proviantirung der über englische Seehäfen reisenden Auswanderer.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen

an

sämmtliche Großh. Bürgermeister dieses Kreises und den Gr. Polizei⸗Commissär . der Stadt Gießen.

Sccheren Mittheilungen nach ist nach den englischen Gesetzen der Proviant, welcher den Auswan derern für die Dauer der Seereise zu verabreichen wäre, zur Ernährung derselben nicht hinreichend, auch soll es deutschen Auswanderern zum Uebel gereichen, wenn sie, wie häufig, mit Irländern in über großer Anzahl auf die Seeschiffe verbracht werden. In Folge hiervon eröffne ich Ihnen hiermit, daß Accorde fuͤr Auswanderer, welche auf Kosten von Gemeinden über englische Häfen befördert werden sollen, nur unter der Bedingung abgeschlossen werden duͤrfen, daß der Agent den Auswanderern im englischen Hafen der Einschiffung außer dem gesetzlichen Seeproviant noch ein gewisses Quantum von Fleisch, Kar⸗ toffeln, Huͤlsenfrüchten, Salz, Essig, Butter, etwa um den Betrag von 7 fl. für den Kopf, zu ihrer eigenen Verfügung liefert, und sodann, daß die Auswanderer nicht auf Schiffe kommen, auf welchen sich eine größere Anzahl von Irländern befindet.

Den betreffenden Agenten habe ich in Auftrag des Gr. Ministeriums des Innern vom 26. October l. J. z. N. D. 12074 zur Nachachtung hiervon Kenntniß gegeben und werde darauf achten lassen, daß die abzuschließenden Accorde in beiden Beziehungen sichernd abgefaßt werden.

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