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Bekanntmachung, das Bezirksbotenwesen im Kreise Gießen betreffend.
Nachdem durch die neue Organisation der Verwaltungsbehörden eine Aenderung in dem diesseitigen Verwaltungsbezirk eingetreten ist, so wird wegen der Bezirksbotengänge in demsell den das Nachfolgende
verfügt. i Die Bezirke des Großh. Stadt- und Landgerichts dahier werden ebenso, wie früher, von den seit⸗
herigen Boten begangen und behalten die Benennung J., II. und III. Bezirk. Die übrigen Orte des Kreises Gießen, welche nunmehr den IV. Bezirk bilden, hat der Bezirksbote
Metzger zu Lich jeden Mittwoch und Samstag in nachstehender Reihenfolge zu begehen: 1) Colnhausen, 2) Arnsburg, 3) Eberstadt, 4) Oberhörgern, 5) Holzheim, 6) Grüningen, 7) Dorfgill, 8) Lich, 9) Hattenrod, 10) Ettingshausen, 11) Münster, 12) Oberbessingen, 13) Niederbessingen. 5 Im Uebrigen bleiben sämmtliche Bestimmungen über das Bezirksbotenwesen, wie sie in der Bekannt— machung Großh. Regierungs-Commission vom 19. Oktober 1848 veröffentlicht worden sind, fortwährend
in Wirksamkeit. Gießen den 2. August 1852.
Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen e e e
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