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12.
Zu Nr. K. G. 3830. Gießen am 25. Marz 1843.
Betreffend: Die Vertilgung der Feldmäuse.
f Der Großherzoglich Hessische Neis ath des Rreises Gießen
5 8 an sämmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises.
Indem ich Ihnen nachstehend das in rubrieirtem Betreff unter dem 16. d. M. höchsten Orts
erfolgte Ausschreiben zu Ihrem Bemessen mittheile, beauftrage ich Sie, sobald sich in Ihren Ge⸗
markungen die Feldmäuse in einer solchen Anzahl zeigen, daß ihre allzugroße Vermehrung zu be⸗
fürchten ist und deßhalb ihre Vertilgung nothwendig erscheint, mir unverweilt davon die Anzeige!
zu machen und dabei sich auch darüber zu äußern, auf welche der verschiedenen vorgeschlagenen
Weisen die Vertilgung wohl am zweckmäßigsten vorzunehmen wäre. Pri n z.
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A Abfcorift.
Zu Nr. D. Darmstadt am 1 Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an
die Großh. Proviuzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen und an saͤmmtliche Großh. Kreisraͤthe—
4.
Da sich im verflossenen Jahre bekanntlich in vielen Theilen des Großherzogthums eine außer- ordentlich große Anzahl von Feldmäusen gezeigt hat und von diesen Thieren, dem Vernehmen nach, in einzelnen Gegenden in- Folge des gelinden Winters noch immer viele vorhanden sein sollen, somit zu besorgen steht, daß sich die Feldmäuse im Frühjahr mit der bekannten, an's Un⸗ n Schnelligkeit wieder sehr vermehren werden, so machen mir Sie hierauf auf— merksam, um überall, wor es erforderlich erscheint, zeitig und schon jetzt, nach Anhörung der Local— polizeibehörde, die zur Vertilgung des fraglichen Ungeziefers geeigneten Anordnungen nach Maß⸗ gabe unserer früheren Ausschreiben, insbesondere vom 27. August, 9. und 14. September, resp. 4. Oetober v. J. zu treffen, damit der Ueberhandnahme der erwähnten schädlichen Thiere bei
Zeiten möglichst vorgebeugt wird. v. Rieffel.
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