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Zu Nr. K. G. 3692. Gießen am 21. März 1843.
Betreffend: Anordnung zur Verminderung der Maikäfer.
Der Großherzoglich Hessische eisrath des Kreises Gießen
an saͤmmtliche Buͤrgermeister des Kreises Gießen.
Nach vorliegender Bestimmung Höchstpreißlichen Ministeriums sollen auch in diesem Jahre die Vorschriften der unterm 16. Februar 1839 wegen Verminderung der Maikäfer erlassenen Ver⸗ fügung zur Anwendung kommen. Indem ich Sie hiervon mit dem Anfügen in Kenntniß setze, daß ich Ihren Bericht über die genaue Befolgung der bestehenden Vorschriften längstens bis zum 15. Juni d. J. erwarte, mache ich Sie zugleich auf den Inhalt des unterm 7. März 1839 (Nr. 10 des Kreisblatts von 1839) in obigem Betreff erlassenen Ausschreibens aufmerksam und fordere Sie auf, auch den Grundbesitzern zu empfehlen, bei Gelegenheit des Umpflügens und Umgrabens ihrer Grundstücke auf die Vertilgung der im letzten Jahre hier und da in größerer Menge zum Vorschein gekommenen, dem Landwirthe so schädlichen, Engerlinge bedacht zu sein.
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