Ausgabe 
1.9.1843
 
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29.

Zu Nr. K. G. 11590. ö Gießen am 1. Septbr. 1843. Betreffend: Die Beförderung der Obstcultur, insbesondere die Anlegung von Gemeinde-Obstbaumschulen. ö

0 Der Großherzoglich Hessische erer des Kreiseis Gießen n

a saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises.

ei meinen Rundreisen habe ich mich in vielen Gemeinden mit Vergnügen davon überzeugt, daß die betreffenden Bürgermeister der Förderung der Obsteultur eine lobenswerthe Sorgfalt zugewendet, sich insbesondere für Anlegung von Obstbaumschulen und deren zweckmäßige Unterhaltung eifrig bemüht haben. Dagegen habe ich in andern, übrigens, wie ich bemerken muß, in den wenigsten Gemeinden, die Wahrnehmung machen müssen, daß entweder die vorhanden gewesenen Baumschulen aus Mangel an gehöriger Pflege wieder eingegangen, oder nur nothdürftig, zum Theil freilich wegen der Schwierigkeit, einen tüchtigen Baumwärter zu finden, unterhalten worden sind. Unter Bezug auf dasjenige, was ich mehreren Gr. Bürgermeistern dieserhalb mündlich und schriftlich bemerkt habe, theile ich ihnen nun das nachstehende höchste Ausschreiben, wodurch dieser Gegenstand aufs Neue angeregt worden ist, unter der dringenden Empfehlung mit, in Gemäß⸗ heit der in dem höchsten Erlaß enthaltenen Bestimmungen sich die sorgfältige Unterhaltung, entsprechende Erweiterung und Vervollständigung, der vorhandenen Obstbaumschulen, sowie die Anlegung derselben an denjenigen Orten, wo sie nicht bestehen, angelegen sein zu lassen. Im nächsten Jahre werde ich bei den Rundreisen Gelegenheit finden, mich darüber zu unterrichten, was immittelst zu dem besagten Zwecke von Ihnen geschehen ist.

Prinz.

31.

Zu J D. 8219. de 1842. ö Diarmstadt am 17. August 1843. Betreff. Wie oben.

Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz

a n

die Großherzogl. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche kan Großherzogl. Kreisraͤthe. i

An einzelnen Orten des Großherzogthums bestehen schon seit längerer Zeit wohl eingerichtete gemeinheit⸗ liche Obstbaumschulen, welche auch die guten Erfolge geliefert haben, die man sich davon bei deren Anlage versprochen hat. Es ist dadurch nicht allein der Sinn für die Obstbaumzucht geweckt und unterhalten worden, sondern es haben auch die Gemeinden und deren Angehörige von jenen Anlagen den Vortheil, daß zum Theil wenigstens der Bedarf der Gemeinden für Anpflanzung von Obstbäumen an öffentlichen Wegen ꝛc. aus ihren eigenen Baumschulen gedeckt und Obstbäume an Privaten zur Anpflanzung auf ihren Grundstücken abgegeben werden können.