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HObberhessisches Intelligenz- um Kreis-Olatt N 34. Freitag den 21. August 1840.

Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt be stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr.

Rreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 8293. Gießen am 20. August 1840.

Betreff: Die Verpflichtung der Großherzogl. Beigeordneten, der Gemeinderathsmitglieder, der Kirchen- und Schul- Vorstandsmitglieder.

Der Großherzoglich Hessische 5 Kreisrath des Kreises Gießen

an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.

Von Hoͤchstpreislichem Ministerium ist es gestattet worden, daß die Beigeordneten, Gemeinderaths-, Kirchen- und Schul-Vorstands Mitglieder durch die Großherzoglichen Buͤrgermeister verpflichtet werden, um die durch deren Verpflichtung am Kreisrathösitze ent stehenden Taggelder fuͤr die Gemeinden zu sparen. Es werden Ihnen daher geeignete Eides formeln fuͤr die vorkommenden Faͤlle zugesendet werden, wornach Sie jedesmal die Verpflich tungen auf besonders ertheilt werdende Auftraͤge vorzunehmen haben.

K., Ch. ndr.

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Zu Nr. K. G. 1768. Gießen am 18. August 1840. Betreffend: Die landwirthschaftlichen Feste der Provinz Oberhessen pro 1840. Der Großherzoglich Hefsische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach erhaltener Benachrichtigung findet die diesjaͤhrige Preisvertheilung des landwirth

schaftlichen Vereins der Provinz Oberhessen. Donnerstag den 17. Septemben d. J. zu Grünberg, 1 den 24. September zu Nidda und

Montag den 28. September zu Assenheim Statt. Die dabei zur Vertheilung kommenden Preise sind: N a) fur die besseren in Gemeinden dienenden Bullen 9 Preise: 1 à 15 fl. 1 a 12 fl. 2 2 10 fl. 2 48 fl. und 3 a 6 fl.