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Beilage zu e 16.
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Zu Nr. K. G. 3879. Gießen am 16. April 1840.
Betreffend: Die unter den Hunden ausgebrochene Tollwuth.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises(mit Ausnahme des Buürgermeisters zu Gießen).
Nachstehende Verfugung haben Sie alsbald in Ihren betreffenden Gemeinden zu ver— oͤffentlichen. K. Ch. Knorr.
Die unterm 27. Februar laufenden Jahres wegen des Einhaltens der Hunde erlassene Anordnung(siehe M 9. des Kreisblatts vom laufenden Jahr) wird hierdurch vom naͤchsten Mittwoch den 22. dieses an aufgehoben; dagegen behaͤlt die denselben Gegenstand betreffende kreisrathliche Verfugung vom 21. Februar jungsthin fortwaͤhrend ihre bindende Kraft.
vom 7. März 1789 ein zu 5 proCt. verzinsliches Bekanntmachungen. Darlehn von 41 fl. Dieses Darlehen ist zurück⸗ Edictalladungen. gezahlt, die deßfallsige Schuldurkunde soll aber
0 i j abhanden gekommen sein, und da der dermalige „ e 1 Besitzer der verunterpfändeten Grundstücke dem 1) bei Jungfer Margarethe Vetzberger zu Gie⸗ Jortbestand der Hypothek widerspricht, so werden ßen ein Kapital von 40 fl. und am 28 alle Diejenigen, die aus jener Urkunde Ansprüche
5 herleiten wollen, aufgefordert, solche sogewiß
April 1812 5 5 5 Wi 1719 f 7 binnen 8 Wochen a dato dahier anzuzeigen, ge⸗ 10 1 9 90 15 Wittwe daselbst ein genfalls die Urkunde für erloschen angenommen
40 25 und der deßfallsige Eintrag in den Pfandbüchern
welche Schulden abgetragen, allein, weil die 2 a
Verbriefungen angeblich verloren gegangen, im gers 1 28 März 1840
Hypothekenbuch nicht gelöscht worden sein sollen. 9. 5 e 8 Es werden daher Alle, welche Ansprüche an ge⸗ Großh. Hess. Landgericht das. dachte Obligationen begründen zu konnen glauben, Kraft. Nayß. aufgefordert, solche sogewiß binnen 4 Wochen f f 16. April 5 J. 11 2 dahier 4255 100) Forderungen oder sonstige Ansprüche an zu machen, als sonst nach Ablauf dieser Frist den Nachlaß 90 en fd c Schwan i f zum Hirsch zu Gießen ind im Termin
die Schuldposten als getilgt angesehen, und der“ Dienstag den 40. Mai d. J.,
Jede aid. eee unbedingt gelöscht e aan bei der d i 8 dahier anzuzeigen, widrigenfa ei der dem⸗ e de nächstigen Erbvertheilung keine Rücksicht auf sie
8 Hel. n t. genommen werden wird.
Gießen den 15. April 1840.
83) Heinrich Reitz von Haarbach entlehnte Großh. Hess. Stadtgericht. bei dem dasigen Kirchenkasten gegen Einlegung Müller. Lien per. einer gerichtlichen Schuld⸗ und Pfandverschreibung
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