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mit seinen schulpflichtigen Kindern schon seit geraumer Zeit auswaͤrts herum und laͤßt diese demnach die Schule versaͤumen.
Ich beauftrage Sie daher, auf denselben, wie seine Kinder, in Ihren resp. Buͤrger⸗ meistereien wachen, sie im Betretungsfalle arretiren und hierher einliefern zu lassen.
Bekanntmachungen.
Edictalladung.
162) Heinrich Helmbruchs Eheleute von Harr⸗ bach, dermalen abwesend, verschulden an Johan— nes Münch 4. von dort aus einem, am 8 No⸗ vember 1829 abgeschlossenen Anschlags-Contract für dessen Hofraithe
24 31 677 Klftr. im Flurbuch beschrieben, in
Haus, Scheuer und Stall bestehend,
sowie den dabei gelegenen Garten bei
der Hofraithe und hinter dem Hause die Summe von 400 fl., wovon 154 fl. als älter⸗ licher Nothpfennig dem Johannes Münch 4. zu⸗ gewiesen sind.
Der Gläubiger des Letzteren, Heinrich Münch von Harrbach, hat wegen einer liquiden Forde- rung bei dem Abgang sonstiger Executionsobjecte auf jenen älterlichen Nothpfennig von 134 fl. Beschlag legen lassen und, um diese Summe selbst liquid zu stellen, darauf angetragen, die Hein— rich Helmbruchs Eheleute mit ihren etwaigen Einwendungen über die dem Johannes Münch 4. verschuldete Summe von 154 fl. zu hören.
Demgemäß werden die abwesenden Heinrich Helmbruchs Eheleute aufgefordert, sich sogewiß binnen 2 Monaten a dato dahier über die dem Johannes Münch 4. zustehende, von Heinrich Münch aber als Executionsobject vorgeschlagene Anforderung von 154 fl. zu erklären, gegenfalls sie derselben für geständig betrachtet und mit et— waigen Einwendungen ausgeschlossen, hiernächst aber jene Summe aus ihrem dahiesigen Vermö— gen beigetrieben werden wird, wobei man noch bemerkt, daß alle weitere Verfügungen als durch
Burn!
Anschlag an die Gerichtsthüren veröffentlicht, an⸗ gesehen werden.
Grünberg den 25. Juli 1840. Großh. Hess. Landgericht das. Kraft.
Versteigerung.
161) Da die Versteigerung des Abbruchs des Pfarr- und Waschhauses zu Queckborn, im Kreise Grünberg, vom 27. v. M. nicht genehmigt wor⸗ den ist, so ist hierzu auf Montag den 24. August, Morgens 10 Uhr, ein nochmaliger Versteigerungs⸗ termin anberaumt worden.
Das Pfarrhaus von 45 Fuß Länge, 37 Fuß Breite und zwei Stock Höhe, nebst allem Zugehör, die Oefen ausgenommen, das Waschhaus von 39 Fuß Länge, 16 Fuß Breite und zwei Stock Höhe. Die Gebäude sind für jeden Oeconomen brauch⸗
bar. Das Waschhaus läßt sich ebenfalls zu einem geräumigen Wohnhaus einrichten,
Die Großh. Bürgermeister werden dienster— gebenst ersucht, dieses in ihren unterhabenden Ge— meinden gefälligst bekannt machen zu lassen.
Queckborn im Kr. Grünberg, den 3. August 1840. Der Großh. Bürgermeister Schmitt.


