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DVoerhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt W 23. 131040.
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberbessische Intelligenz und Kreisblatt be stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr.
Freitag den 5. Juni
Rreisräthliche Vekanntmachung. Zu Nr. K. G. 5553. Gießen am 3. Juni 1840. Betreff: Die Formulare zu Hausirpatenten. Der Großherzoglich Hessische Nee iet ba„des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Das Großh. Hess. Ministerium des Innern und der Justiz hat, nach Ausschreiben vom 20ten v. M., die Anordnung getroffen, daß Formulare zu Hausirpatenten, nach der bestehen— den allgemeinen Vorschrift gedruckt, und von der Großh. Oberfinanzkammer an die Großh.
Steuercommissaͤre in Verwahrung gegeben werden, von welchen sie eintretenden Falls, nun zu beziehen sind, wie dies bereits hinsichtlich der stempelfreien Patente, fuͤr den nicht hausiren—
den Gewerbsbetrieb der Fall war. Ich setze Sie hiervon in Kenntniß.
K. CE Ko ror.
Bekanntmachungen. Edictalladungen.
130) Die bekannten Gläubiger des schon vor längerer Zeit verstorhelen Reinhard Dietz von Kesselbach haben in Bezug auf die, Vertheilung der vorhandenen Masse sich gütlich“ auseinander gesetzt. Aus dem hiesigen Pfandbuch der Ge— meinde Kesselbach geht inzwischen hervor, daß auf den deßfalls veräußerten Gütern eine Hypo⸗ thek, wegen eines, nach Obligation d. d. 7ten Juni 1785 bei Regierungsadvocat Nittershausen, als Vormund der Fechischen Kinder, entlehnten Kapitals von 60 fl. haftet Da aus dem deß— fallsigen Eintrag weder der Aufenthaltsort dieses Gläubigers zu ermitteln—, noch auch sonst be— kannt ist, so wird nicht nur solcher, sondern auch
alle diejenigen, die aus der deßfallsigen Ver⸗ schreibung Rechte ableiten oder diejenigen, die überhaupt dem, unter den bekannten Gläubi⸗ gern abgeschlossenen Uebereinkommen widerspre— chen wollen, aufgefordert, sogewiß binnen 2 Mo⸗ naten à dato dahier ihre Rechte zu wahren, gegenfalls die in Rede stehende Hypothek ohne besonders zu erlassendes Präclusivdekret für er— loschen angesehen und die Uebereinkunft unter den bekannten Gläubigern zum Vollzug gebracht werden wird. Grünberg den ten Juni 1840. Großh. Hess. zum Landgericht Grünberg geh. Patrimonialgericht Rabenau. Kraft. Rayß.
686) Auf eine, von der Ehefrau des Glas— ners Conrad Salzmann, Louise, geborne Justi


