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Oberhessischks Intelligenz- und Kreis-Blatt
* 11.
Freitag, den 16. Maͤrz
1839.
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements muͤssen längstens in jeder Woche bis zum
Donnerstag, Vormittags 9 Ühr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer li
betragt pr. Zeile 2 kr.
egen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift
RKreisräthliche Bekanntmachungen.
Zu Nr. K. G. 2002.
Gießen am 6. Marz 1839.
Betreffend: Die Verlegung eines Jahrmarktes zu Ulltichstein.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des an sämmtliche Gr.
Kreises
Gießen
Burgermeister des Kreises Gießen.
Der im Landkalender auf den 4. und 5. April d. J mermarkt ist auf den 3. und 4. April d. J. verlegt worden meinden zur oͤffentlichen Kenntniß zu bringen haben.
J. eingetragene Vieh- und Kraͤ⸗ „daher Sie dieß in Ihren Ge⸗
K. C h. Kean o rer
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Bekanntmachungen.
30) Edictalla dung.
Nach dem Pfandbuch der Gemeinde Belters— hain entlehnten Friedrich Kaußen Eheleute von dort, auf eine gerichtliche Schuld- und Pfand⸗ Verschreibung vom 16. September 1823, ein Kapital von 170 fl. bei Konrad Voneif zu Grünberg. Nach Bekenntniß des Gläubigers ist solches abgetragen, die ausgestellte Urkunde kann jedoch dahier nicht vorgelegt werden und soll ab— handen gekommen sein, Auf Antrag werden da⸗ her alle diejenigen, die aus jener Schuld und
Pfandverschreibung Rechte herleiten wollen, auf⸗ gefordert, solche so gewiß binnen 2 Monaten da⸗ hier anzuzeigen und geltend zu machen, gegen⸗ falls die Urkunde für erloschen angenommen, die verunterpfändeten Grundstücke als pfandfrei be—
handelt und der Eintrag in dem Hypothekenbuch geloͤscht werden wird.
Grünberg am 9. März 1839. Großh. Hess. Landgericht das. Kraft. Ray ß.
40) Montag den 18. März, des Vormit⸗ tags um 10 Uhr, sollen in dem hiesigen Ge⸗


