Ausgabe 
10.5.1839
 
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n Oberhessisches Intelligenz und Kreis-Blatt

M19.

Freitag, den 10. Mai

1839.

Di für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt be stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittag: 9 Ubr eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgeruhr in gewöhnliter Schrift

beträgt pr. Zeile 2 kr.

Zu Nr. K. G. 3789.

Kreisräthliche Bekanntmachungen.

Gießen am 2. Mai 1839.

Betreffend: Den Vicinalwegbau, insbesondere die Anstellung

von Wegwärtern

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises

Gießen

an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises.

Ludwig Hahn von Roͤdchen ist zum Bezirkswegewaͤrter fuͤr die eine Haͤlfte des hiesigen Kreises, bestehend aus den Orten Lollar, Ruttershausen, Staufenberg, Mainzlar, Allendorf an der Lunda, Daubringen, Wieseck, Trohe, Roͤdchen, Altenbuseck, Großenbuseck, Beuern, Bersrod, Reiskirchen, Annerod, Oppenrod, Burkhardsfelden und Albach, und

Heinrich Schwarz von Garbenteich fuͤr die andere Haͤlfte, bestehend aus den Orten Steinbach, Hausen, Garbenteich, Watzenborn und Steinberg, Leihgestern, Pohlgoͤns, Kirch göns, Großenlinden, Allendorf an der Lahn, Kleinlinden, Heuchelheim, Naunheim, Hermann stein, Waldgirmes, Rodheim, Königsberg, Fellingshausen, Crumbach und Frankenbach, bestellt

worden.

Sie erhalten hiervon mit dem Bemerken Benachrichtigung, daß Sie denselben innerhalb ihrer Dienstfunctionen den noͤthigen Vorschub zu leisten und sich geeigneten Falles an dieselben zu wenden haben. Auch wollen Sie diese Anstellungen in Ihren Gemeinden veroͤffentlichen.

Kit Gh Knorr.

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Bekanntmachungen.

Edictalladung.

481) Johann Friedrich Nebel von Watzen⸗ born, geb. den 9. März 1757, hat sich vor 50 Jahren aus seiner Heimath entfernt und seit die⸗ ser Zeit nichts von sich hören lassen. Da derselbe das 70. Lebensjahr überschritten hat; so werden, auf den Antrag seines Bruders, Jacob Balser Nebel, Johann Friedrich Nebel oder dessen et waige Leibeserben hiermit aufgefordert, sogewiß binnen 8 Wochen sich dahier zu melden und ge

hörig zu legitimiren, als sonsten ersterer für ver schollen erklärt und das in einigen Morgen Land bestehende Vermögen dem genannten Bruder als Erben überwiesen werden wird. Gleßen den 26. Maͤrz 1839. Großh. Hess. Landgericht. Ploch. 632) Mittwoch den 15. Mai, Morgens 8 Uhr,

sollen in dem Domanialwald des Neviers Schif⸗ fenberg, nachstehende Holzsortimente öffentlich

versteigert werden, als: