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Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt W 32. Freitag, den 9. August 1839.

Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberbessische Intelligenz- und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift

beträgt pr. Zeile 2 kr.

Rreisräthliche Vekann machungen. Zu Nr. K. G. 6917. Gießen am 5. August 1839.

Betreffend: Die Vollziehung des Gesetzes wegen Abgabe der Waldstreu aus den Geme indewaldungen und an die berechtigten Gemeinden.

s Der Großherzoglich Hessische Kreis rath des Kreises Gießen an die saͤmmtlichen Großherzogl. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Das in obiger Beziehung unterm 20. v. Mts. sub. A 23. erschienene Ministerialamts⸗ blatt wird Ihnen in einem Umschlag zugefertigt werden. Sie haben von den darin ergange⸗

nen Vorschriften Kenntniß zu nehmen, die Gemeinderaͤthe darnach zu bedeuten, und bei Be rathung der Voranschlaͤge fuͤr 1840., in soweit diese noch Statt findet, das Noͤthige vorzusehen. 8 RK Eh Ku oe

Gießen am 6. August 1839.

Zu Nr. K. G. 7011. Betreffend: Antrag auf Herabsetzung des Rheinzolls von grober Leinwand, Sack⸗ und Packtuch.

. 5 Der Großherzoglich Hessische 5 Kreisrath des Kreises Gießen an die saͤmmtlichen Großherzogl. Buͤrgermeister des Kreises Gießen.

In obiger Beziehung werden Sie zu berichten aufgefodert: 1) wie hoch im Durchschnitt in Ihren unterhabenden Gemeinden ungefaͤhr angeschlagen

werden kann, a) das jaͤhrliche Product des Flachses bei mittelmaͤßiger Erndte, b) was nach Bestreitung des haͤus lichen resp. einheimischen Beduͤrfnisses zur Aus⸗

fuhr uͤbrig bleibt, 2) wohin die Ausfuhr dermalen ihren Abzug zu nehmen pflegt, 3) welches Gewicht im Durchschnitt eine Steige 20 Ellen oder ein Schock 60 Ellen solchen

groben Tuches hat, und 4) welches der Verkaufspreis der sub. 3. genannten Quantitaͤten, einer Steige oder eines

Schocks, ist. Da die Sache beeilt wird, so haben Sie die Berichte binnen 8 Tagen, bei Meidung

der Abholung durch Expressen auf Ihre Kosten, zu erstatten. 5 K. C h. Knorr.

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