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W 6.
Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt
Freitag, den Z. Februar
Die für das dahier in jeder W
stimmten Avertissements mussen la später eintreffende Inserenden bleib beträgt pr. Zeile 2 kr.
ugstens
oche ein Mal, am Freitag, ers us in jeder Woche bis zum en bis zur nächsten Nummer li
1839.
cheinende Oberhessische Intelligenz, und Kreisblatt be— Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; egen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlich er Schrift
Kreisräthliche Bekanntmachungen.
Zu Nr. K. G. 364.
Gruͤnberg am 3. Februar 1839.
Betreffend: Die Landgestüts-Anstalt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestüts⸗Beschäler für das Jahr 1839.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg
an die Großherzoglichen Buͤrg ermeister dieses Kreises.
Sie werden binnen 8 Tagen unfehlbar berichten: wie viel Stuten wohl in diesem
Jahre in Ihren resp. Buͤrgermeistereien zur Bedeckung kommen und wie viel Scheine Sie demnach noͤthig haben werden?
Zu Nr. K. G. 801.
Ouvrier.
Grünberg am 5. Februar 1839.
Betreffend: Die Vornahme der Feuervisitationen im Jahr 1839.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg
an saͤmmtliche Gr. Buürgermeister dieses Kreises.
In Gemaͤsheit des Regulativs vom 14. Mai 1835(Amtsblatt Großherzogl. Hessi— schen Ministeriums des Innern und der Justiz M 17 de 1835) sub III. bestimme ich,
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