Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt
M42. Freitag, den 19. October. 1838.
Die für das dabier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende J serenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr.
Kreigräthliche Bekanntmachungen.
Zu Nr. K. G. 8643. 5 Gießen am 16. October 1838.
Betreffend: Den Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche unter dem e in Hausen und anderen Orten des Kreises ießen.
Der Großherzoglich Heffische
Kreisrath des Kreises Gießen an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises..
Da sich mehrere Falle ereignet haben, daß, nach dem Genusse der Milch von Thie⸗ ren, welche an der Klauen⸗ und Maulseuche leiden, so wie der von solcher Milch bereiteten Butter und des eben daher gewonnenen Kaͤses, Menschen und Thiere erkrankt, und nament⸗ lich Schweine nach dem Genusse der gedachten Milch gestorben sind; so wird der Verbrauch und besonders Verkauf der Milch, der Butter und des Kaͤses der gedachten Art zur mensch⸗ lichen Nahrung und zur Thierfuͤtterung hierdurch bei Strafe von 2 bis 5 fl. verboten.
Die Großherzoglichen Buͤrgermeister werden hiervon die einschlagenden Gemeinden in Kenntniß setzen.
K. C h. Knorr.


