Zu Nr. K. G. 3235.
Grunberg am 10. Mai 1838.
Betreffend. Die von den Gemeinde Einnehmern vierteljährig einzusendenden Verzeichnisse der Beschlagnehmungs⸗, Pfaͤndungs- und Verkaufskosten.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Geruͤn berg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.
Die Bestimmung des g. 72 der Instruction uͤber Einbringung der Communal⸗Intra⸗ den, wornach die Gemeinde-Einnehmer noch Ablauf eines jeden Vierteljahres eine Abschrift des uͤber sämmtliche Beschlagnehmungs⸗, Pfaͤndungs⸗ und Verkaufskosten zu fuͤhrenden Regi⸗ sters einzusenden haben, ist seither theils unvollstaͤndig, theils gar nicht befolgt worden.
Ich beauftrage Sie daher, die Gemeinderechner auf diese Bestimmung mit dem An⸗ fuͤgen aufmerksam zu machen, daß die erwaͤhnten Abschriften der Kostenverzeichnisse vom ersten Vierteljahre 1838 annoch binnen acht Tagen, fuͤr die Zukunft solche aber jedesmal in den ersten acht Tagen, nach Ablauf eines jeden Quartals um so gewisser anher einzusenden i seyen, als sonsten jeder Saͤumige in eine Strafe von 45 kr. unnachsichtlich genommen werde. b
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Zu Nr. K. G. 3247. Grunberg am 12. Mai 1838. f
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Betreffend: Die Entwendung von Gegenständen von Frachtwagen g
zu Nied, Herzogl. Nassauischen Amts Höchst. 9
XI.
Der Großherzoglich Hessische N 10
Kreisrath des Kreises Grünberg. an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Nach einer Bekanntmachung des Herzoglich Nassauischen Criminalgerichts zu Wiesba⸗ 5
den, wurden wahrend dieses Frühjahrs von Frachtwagen, die zu Nied, Herzoglichen Amtes 8 Hoͤchst, uͤber Nacht vor einem Hause gestanden, schon dreimal Gegenstaͤnde entwendet, ohne daß man bis jetzt den Dieb hat ermitteln koͤnnen. Unter den Ablaten hat sich ein bis jetzt nicht naͤher beschriebenes Paͤckchen rohes baumwollenes Garn, 26 Pfund schwer, ein Hemd und ein anderes Paͤckchen, B& E N 865 gezeichnet, mit baumwollenen Waaren im Ge⸗ wicht von 52 Pfund befunden; die letzteren haben aus Sommerhosen⸗Zeuchen, gestreift, mit braunem, schwarzem und gruͤnem Grunde bestanden. 1
Ich beauftrage Sie, auf diese Gegenstaͤnde ein wa richten zu lassen, und, Falls Sie in hiest Beschlag zu nehmen und mit dem Besitzer hierher einzusenden.
chsames Augenmerk zu richten und gem Kreise aufgefunden werden sollten, solche in „wenn dieser nicht im Kreise ansaͤssig sein sollte,
Wegen Verhinderung des Großh. Kreisraths der Großh. Kreissecretär C. F u her. 8
Hier zu er Beilage.


